Ich habe einen kleinen Tipp zur Elternzeit…
Zuerst einmal muss man Elternzeit und Elterngeld auseinanderhalten. (Selbst Google spuckt bei der Suche nach „Elternzeit“ Ergebnisse aus, bei denen es nur um Elterngeld geht.) Elterngeld bekommt man eine Zeit lang, wenn man sich um die Betreuung seiner Kinder kümmert – dafür muss man vorher nicht gearbeitet haben. Elternzeit bedeutet, dass einen der Arbeitgeber zur Betreuung der Kinder freistellt – man bekommt in dieser Zeit aber nicht unbedingt über die volle Dauer Elterngeld.
Achtung: Das Folgende ist so nur vorteilhaft, wenn man für die Zeit kein Elterngeld bekommt! Elterngeld wird nur für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt.
Ich werde nun noch einmal in Elternzeit gehen. Die tollste Frau vonne Welt nimmt mit dem Wintersemester ihre Weiterbildung (und auch ihre Arbeit) wieder auf und ich betreue solange die Zwerge und kümmere mich auch um ihre Eingewöhnung in der Kita.
Nun wäre es naheliegend, Elternzeit für volle Monate zu nehmen, sagen wir vom 1. August bis zum 31. Oktober. Allerdings darf der Arbeitgeber einem dafür Urlaubstage abziehen (und wird das in der Regel wohl auch tun). „Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub […] für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.“, so steht es im Gesetz. Das heißt bei der häufigen Urlaubsregelung von 30 Tagen im Jahr, dass einem für die drei Monate 7,5 Tage (gerundet 7) abgezogen würden.
Und hier der Clou: Nimmt man sagen wir vom 2. August bis zum 30. Oktober Elternzeit, hat man nur einen vollen Kalendermonat, den September, und es können einem nur 2,5 Tage (gerundet 2) abgezogen werden. Man hat also 2 Arbeitstage zusätzlich, dafür aber 5 Urlaubstage mehr. Wenn man die Tage unbedingt frei bräuchte, könnte man sogar den 1. August und den 31. Oktober Urlaub nehmen, hat dieselbe Zeit für das Kind, aber selbst dann noch 3 zusätzliche Urlaubstage.