Ausgangssperre in Berlin

Mir ist da etwas aufgefallen…

Zuerst kamen mir die Meldungen im Berliner Radio widersprüchlich vor. Mal hieß es, es gebe eine Kontaktsperre, dann wieder, man dürfe nicht ohne Grund die Wohnung verlassen.

Die wenigsten (bis keiner) von uns hatten wohl jemals mit Kontakt- oder Ausgangssperren zu tun.

Aber ich denke mal, eine Kontaktsperre sieht ungefähr so aus:
„Man darf mit niemandem Kontakt haben, außer… [Liste von Gründen].“

Eine Ausgangssperre liest sich wohl etwa so:
„Man darf seine Wohnung nicht verlassen, außer… [Liste von Gründen].“

Nun wurde am Sonntag freudig allenthalben verkündet, dass wir in Deutschland noch mal um eine Ausgangssperre herumgekommen seien. (Zum Beispiel bei der Tagesschau.) Für mein Bundesland, Berlin, verkündet berlin.de, „das offizielle Hauptstadtportal des Landes Berlin“: „Das Wichtigste vorab: Eine Ausgangssperre gibt es in der Hauptstadt noch nicht.“

Doch ich wollte es genauer wissen und habe in die Verordnung gesehen, die rechtliche Gültigkeit hat. Da steht dann wörtlich: „Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten.“ Das klingt für mich doch ganz klar nach Ausgangssperre.

Zum Vergleich, hat Niedersachsen, die Heimat meiner Frau, den Beschluss folgendermaßen umgesetzt: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist Einzelpersonen gestattet.“ „Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei folgende Bedingungen zwingend eingehalten werden […]“ So sieht eine Kontaktsperre aus.

Im einen Fall ist es erstmal verboten, draußen zu sein, wenn man nicht eine Rechtfertigung hat, im anderen ist es ganz klar erlaubt, wenn man nicht gegen anderweitige Bedingungen verstößt.

Man verstehe mich nicht falsch:
Watt mutt, datt mutt.
Aber es nicht beim Namen zu nennen, das muss nicht.

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