Immer Ärger mit Vermietern

Dies ist eine lange Geschichte. Oder zumindest ist ihr Anfang lang her. Sie handelt davon, wie ich versucht habe, meine Mietkaution zurückzubekommen. Ein leidiges Thema.

Vorgeschichte

Im Frühling 2011 bin ich mit der tollsten Frau vonne Welt zu­sam­men­­ge­zo­gen. Meine alte Wohnung hatte vorher zweimal den Besitzer gewechselt, einmal war das Haus von einem älteren Ehepaar verkauft worden, dann die Wohnung einzeln an meinen letzten Vermieter. Zum Auszug habe ich die Wohnung ordnungsgemäß übergeben und dann auch erstmal nicht an die Kaution gedacht. Die bekommt man ja meist eh nicht so schnell.

Schließlich bekam ich von der Hausverwaltung eine Bestätigung, dass ich nun meine Kaution zurückbekommen würde. Nur das Geld, das bekam ich nicht. Ich war dann nicht sehr intensiv hinterher, weil ich das Geld aktuell nicht dringend brauchte, habe aber im Laufe der Zeit durch­aus einige Male angerufen. Einmal fragte die Dame von der Ver­wal­tung überrascht, warum ich denn nicht schon viel früher an­ge­ru­fen hätte. Das fand ich dreist. Immerhin hatten die mein Geld. Ich fand, darum könnten die sich auch mal kümmern. Und es war ja auch nicht so, dass ich mich vorher überhaupt nicht gemeldet hätte. Ich hatte nur mein Geld nicht bekommen. Sie ließ sich dann nochmal meine Te­le­fon­­num­mer und meine Mail­­adresse geben – und hat sich wiederum nicht gemeldet.

Jetzt wird’s ernst

Im Herbst 2014 wurde es dann langsam eng. Schulden, und das gilt auch für Mietkautionen, verjähren normaler­weise drei Jahre nach Fällig­keits­termin (der für eine Kaution sechs Monate nach Auszug angesetzt wird), aber erst zum Ende des Jahres. In meinem Fall also Ende 2014.

Um das Ganze ohne Gericht und zusätzlichen Ärger und Kosten zu regeln, habe ich dem Vermieter, Nicole Splitt-Nentwig und Michael Splitt aus Rendsburg, einen Brief geschrieben. (Letztlich schuldet einem der Vermieter das Geld, nicht die Haus­ver­waltung, daher muss man sich im Ernstfall an den Vermieter wenden.) Ich schrieb, dass ich jetzt so langsam gerne mein Geld zurück­­hätte und andern­falls ge­zwungen wäre, vor Gericht zu ziehen. Und ich habe höflich mein Un­ver­ständ­nis aus­ge­drückt. Keine Reaktion. Ich habe es noch einmal telefo­nisch pro­biert und eine Nach­­richt hinter­lassen, aber auch daraufhin hat sich niemand gemeldet.

Ich musste schon beim vorherigen Vermieter meinem Geld hin­ter­her­ren­nen. Damals einer Miete, die ich zu viel gezahlt hatte, weil ich den Dauerauftrag nicht rechtzeitig beendet hatte. Da war ich auf den Pro­zess­kos­ten sitzen­­ge­­blieben, weil ich beim Mahn­ver­fahren den Schuld­­ner nicht korrekt angegeben hatte. Um so etwas zu vermeiden, bin ich diesmal frühzeitig zum Anwalt gegangen.

Sobald man einen Anwalt beauftragt, entstehen nicht unwesentliche Kosten. Aber ich war zuversichtlich, dass diese dadurch, dass ich noch einen Brief geschrieben hatte, von einem Gericht im Zweifel dem Vermieter auf­ge­bürdet werden wür­den. (Man sollte da nicht, wie ich, sparsam sein, sondern vor einem Zeugen ein Ein­wurf­ein­schreiben aufgeben!) Die Kaution selbst belief sich auf 701,42 €, die Zinsen auf etwa 100 und die Anwaltskosten auf etwa 150 Euro. Ich habe den Anwalt gebeten, erst noch einen weiteren Brief zu schreiben, in der Hoffnung, die Kosten nicht zu hoch zu treiben und dass man doch wenigstens reagieren wird, wenn ein Anwalt einem schreibt. Doch auch diesmal nichts.

Also haben wir das Mahn­ver­fahren gestartet und ich musste noch einmal 127 Euro für das Gericht vorschießen. Ich bin noch kurz vor Weih­nachten in der Kanzlei vorbei­ge­schneit, um die Feier­tage in der Gewissheit verbringen zu können, dass alles auf den Weg gebracht und durch das Mahn­ver­fahren die Verjährung verhindert („ge­hemmt“) ist.

Finale

Im Januar kam dann endlich die Nachricht, dass Geld eingegangen ist. Doch als ich die Summe gesehen habe, konnte ich es nicht fassen: 701,42 €, also nur exakt die Kaution. Keine Zinsen, keine Anwalts- und keine Gerichtskosten.

Einen Moment habe ich überlegt, es dabei zu belassen. Ich hatte meine Kaution zurück, die Vermieter hatten mein Geld nicht ein­be­halten. Aber damit wäre ich auf den Kosten sitzen­ge­blieben, und, noch schlimmer, die Vermieter hätten keinerlei Nachteile dadurch gehabt, dass sie mein Geld einbehalten hatten. Das wollte ich nicht. Der Versuch, sich fremdes Geld anzueignen, darf nicht folgenlos bleiben. Also habe ich meinem Anwalt bescheidgegeben, dass wir auch den Rest des Geldes wollen und wenn es sein muss auch dafür vor Gericht ziehen.

Im Mai habe ich dann das restliche Geld bekommen. Gemeldet hat sich nie jemand bei mir, geschweige denn entschuldigt.

Nachwort

Frau Nicole Splitt-Nentwig, Herr Michael Splitt, falls Sie das hier einmal lesen sollten: Ich hoffe, Sie haben inzwischen über die Sache nachgedacht. Wie der Versuch, das Geld anderer Leute für sich zu behalten, moralisch zu bewerten ist. Oder über Kommunikation und deren Verweigerung. So geht man nicht mit Menschen um.

Ach, und eins noch. Ich werde mich, falls ich mal eine Wohnung kaufen sollte, vorher selbst vom Zustand von Haus und Wohnung überzeugen. Aber das nur am Rande…

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